Arbeitnehmerfreizügigkeit

Ein wichtiger Punkt im Europäischen Einigungsprozess ist die Freizügigkeit der Menschen in den Mitgliedsstaaten bei der Wahl ihres Wohnortes und des Arbeitsplatzes. Seit dem 1.5.2011 herrscht in der Europäischen Union die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien, hier gibt es noch die Möglichkeit einer Übergangszeit bis 31.12.2013. Deutschland macht von dieser Möglichkeit gebrauch.

Die Freizügigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt hat verschiedene Ausprägungen: